Beach-Volleyball: Hallenordnung


1. Die Beach-Volleyball-Halle ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der einzelne Benutzer haftet der Sportmeile GbR für alle Beschädigungen und Verunreinigungen der Baulichkeiten und Einrichtungsgegenstände. Schäden und Verunreinigungen sind dem am Empfang tätigen Mitarbeitern unverzüglich zu melden.

2. Das Mitbringen von Tieren in den Hallenbereich ist nicht gestattet.

3. Das Anbringen von Plakaten sowie die Auslage von Flyern, Prospekten usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch die Sportmeile GbR.

4. Fundsachen sind unverzüglich am Empfang abzuliefern. Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

5. Glasflaschen, Büchsen und sonstige Behälter dürfen nicht mit in den Beach-Volleyball-Hallenbereich genommen werden. Eine Ausnahme stellen lediglich die über den Empfang zu beziehenden Plastikflaschen dar.

6. Rauchen ist nur im Eingangsbereich und im Biergarten gestattet.

7. Jeder Besucher und Benutzer der Beach-Volleyball-Halle hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Bei Verweisung eines Besuchers aus der Beach-Volleyball-Halle wird ein eventuell erhobenes Eintrittsgeld nicht erstattet. Jegliche Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Das Betreten der Beach-Volleyballfelder erfolgt auf eigene Gefahr. Schulklassen und sonstigen Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters gestattet. Dieser hat als Erster die Halle zu betreten und darf sie als Letzter erst verlassen, nachdem er sich von der ordnungsgemäßen Aufräumung überzeugt hat.

9. Die Sportmeile GbR übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die den Benutzern oder Besuchern aus der Benutzung der Halle erwachsen.

10. Die Benutzer haften für Schäden an der Beach-Volleyball-Halle, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Eltern haften für ihre Kinder.

11. Die Beach-Volleyball-Halle darf nur mit sauberem Schuhwerk (keine Stollenschuhe) betreten werden.

12. Geräte und Einrichtungen der Beach-Volleyball-Halle dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden.

13. Sämtliche Ball- und Laufspiele dürfen nur innerhalb der Plätze stattfinden. Bei Verstößen kann es zum Verweis aus der Beach-Volleyball-Halle kommen.

14. Die Heizungs- und Beleuchtungsanlagen dürfen nur über das Personal der Sportmeile GbR bedient werden.

15. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden, ebenso Spiele, die Beschädigungen an der Halle und ihren Einrichtungsgegenständen verursachen könnten.

16. Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder bei groben Beleidigungen erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Beach-Volleyball-Halle, einhergehend mit den damit rechtlich verbundenen Konsequenzen.

17. Gerichtsstand. Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien vereinbarter Gerichtsstand Bonn.

18. Salvatorische Klausel. Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Enfluss.

Bonn, den 1.8.2007

Sportmeile GbR
Bonn-Buschdorf
Otto-Hahn-Straße 96
53117 Bonn